EMRK Protokoll Nr. 16 Protokoll Nr. 16 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
- Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach dem Tag folgt, an dem zehn Hohe Vertragsparteien der Konvention nach Artikel 7 ihre Zustimmung ausgedrückt haben, durch das Protokoll gebunden zu sein.
- Für jede Hohe Vertragspartei, die später ihre Zustimmung ausdrückt, durch dieses Protokoll gebunden zu sein, tritt es am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Ablauf eines Zeitraums von drei Monaten ab dem Datum folgt, an dem sie ihre Zustimmung, an das Protokoll gebunden zu sein, gemäß Artikel 7 ausgedrückt hat.
Quelle: Europarat
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